Unsere Leistungen

Gesellschaftsrecht

Gesellschaftsrecht ist ein Rechtsgebiet, das sich mit den rechtlichen Regelungen für Unternehmen und deren Organisation befasst. Es regelt die Gründung, Struktur, Verwaltung und Auflösung von Unternehmen.

Im Gesellschaftsrecht gibt es verschiedene Arten von Unternehmen, wie beispielsweise Einzelunternehmen, Personengesellschaften (wie die GbR) und Kapitalgesellschaften (wie die GmbH oder AG). Es definiert die rechtlichen Anforderungen und Verpflichtungen für die Gründung und den Betrieb dieser Unternehmen.

Eine wichtige Komponente des Gesellschaftsrechts ist die Haftung der Gesellschafter. Es legt fest, in welchem Umfang die Gesellschafter für die Schulden und Verbindlichkeiten des Unternehmens haften.

Das Gesellschaftsrecht behandelt auch die Beziehungen zwischen den Gesellschaftern und regelt ihre Rechte und Pflichten. Es legt fest, wie Entscheidungen getroffen werden, wie Gewinne verteilt werden und wie Konflikte zwischen den Gesellschaftern gelöst werden.

Des Weiteren befasst sich das Gesellschaftsrecht mit Fragen der Unternehmensführung, wie der Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern oder den Umgang mit Kapitalerhöhungen, Unternehmenszusammenschlüssen, Übernahmen und anderen Umstrukturierungen.

Auszug aus unserem Angebot
mit gesellschaftsrechtlichem Schwerpunkt

  • Begleitung von Unternehmensgründungen

  • Beratung bei Umstrukturierung und Umwandlung

  • Corporate Governance Beratung

  • Unterstützung bei Gesellschafterstreitigkeiten

  • Weitere gesellschaftsrechtliche Fragestellungen

Das Ziel des Gesellschaftsrechts ist es, klare rechtliche Rahmenbedingungen für Unternehmen zu schaffen, um einen geregelten Ablauf des Geschäftsbetriebs sicherzustellen, die Rechte der Gesellschafter zu schützen und den rechtlichen Schutz für Gläubiger und Geschäftspartner zu gewährleisten. Es spielt eine wichtige Rolle bei der Schaffung und dem reibungslosen Funktionieren von Unternehmen in der Wirtschaft.

Auszug

Unsere weiteren Leistungen

Zivilrecht

Das Zivilrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen natürlichen und juristischen Personen im Bereich des privaten Rechts.

Familienrecht

Das Familienrecht regelt rechtliche Angelegenheiten wie Ehe, Scheidung, Elternschaft, Unterhaltszahlungen und Sorgerecht im Zusammenhang mit familiären Beziehungen.

Erbrecht

Das Erbrecht regelt die rechtlichen Vorschriften bezüglich der Übertragung von Vermögen, Rechten und Pflichten einer verstorbenen Person auf ihre Erben.